Wie nach französischem Recht vorgeschrieben, führt Aircall am 1. September 2026 die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung) für seine französischen Kunden ein. Dieser Artikel erläutert, wer davon betroffen ist, welche Angaben Aircall von Ihnen benötigt und was Sie vor der Einführung erwartet.
Achtung: Derzeit müssen Sie nichts unternehmen. Alle Kontoinhaber werden direkt benachrichtigt, sobald Aircall bereit ist, ihre Daten zu registrieren. Warten Sie auf unsere Nachricht, bevor Sie uns kontaktieren.
Wer davon betroffen ist
Dies gilt für Kunden, deren Rechnungsadresse sich in Frankreich befindet.
Was passiert
Aircall bereitet derzeit seine Systeme darauf vor, diese Anforderung zu erfüllen. Vor dem Einführungsdatum wird Aircall Sie proaktiv kontaktieren, um die für die Registrierung Ihres Kontos zur E-Rechnungsstellung erforderlichen Daten zu erfassen, insbesondere Ihre SIREN-Nummer und PEPPOL-ID.
USt-IdNr. überprüfen
Aircall benötigt außerdem eine korrekte USt-IdNr. in Ihrem Konto.
Schritte
- Gehen Sie zu Aircall-Dashboard > Konto > Abrechnung > Abrechnungsinformationen.
- Überprüfen Sie die USt-IdNr..
Hinweis: Wenn Ihre USt-IdNr. aktualisiert werden muss, kontaktieren Sie den Aircall-Support.
Wie es weitergeht
Aircall wird alle betroffenen Kontoinhaber direkt kontaktieren, sobald die Registrierung ihrer Daten für die E-Rechnungsstellung möglich ist. Bis dahin müssen Sie uns nicht kontaktieren und nichts unternehmen, bevor Sie von uns hören.