Bei der Verwendung deutscher nationaler Rufnummern (+49 32) mit Aircall müssen bestimmte Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingehalten werden. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Kunden über die Gesprächskosten informiert werden und nationale Rufnummern nicht für Warteschleifen oder andere automatisierte Prozesse zur Anrufbearbeitung verwendet werden.

Regulatorische Anforderungen

Laut TKG muss jedes Unternehmen, das deutsche nationale Rufnummern für den Kundenservice nutzt, die anfallenden Gesprächskosten klar kommunizieren. Das höchstzulässige Entgelt beträgt 0,09 EUR pro Minute.

Darüber hinaus dürfen diese Rufnummern nicht für Warteschleifen oder Haltesituationen verwendet werden. Anrufe müssen ohne zwischengeschaltete Prozesse direkt mit einem Nutzer verbunden werden.

Achtung: Deutsche nationale Rufnummern (+49 32) dürfen nicht für Haltewarteschlangen, Sprachmenüs, Begrüßungsansagen, Warteschleifenmusik oder andere Anrufablauf-Widgets verwendet werden.

Bedingungen für die Verwendung deutscher nationaler Rufnummern

Um die deutschen Vorschriften einzuhalten, ist Folgendes sicherzustellen:

  1. Das höchste anfallende Entgelt (0,09 EUR pro Minute) wird deutlich angezeigt oder genannt.
  2. Es werden keine Warteschleifen oder Haltesituationen verwendet.
  3. Anrufe werden direkt mit einem Nutzer verbunden, ohne Anrufablauf-Widgets oder Sprachmenü-Einstellungen.
Tipp: Wenn der Workflow Sprachmenüs, Haltewarteschlangen, Begrüßungsansagen oder andere Funktionen des Anrufablaufs erfordert, sollte stattdessen eine deutsche lokale Rufnummer, Mobilfunknummer oder kostenlose Rufnummer verwendet werden. Weitere Informationen zu Rufnummerntypen.